Allgemeine Verkaufsbedingungen


Allgemeine Bestimmungen

Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma Ernst Jobst und deren Kunden (Auftraggeber).

Abweichenden Einkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ernst Jobst in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers eine Bestellung annimmt.

Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Ernst Jobst.

Zeitpunkt des Vertragsschlusses

Das Angebot von Ernst Jobst richtet sich ausschließlich an Gewerbe, Handel und Industrie.

Nach Eingang der Bestellung kommt der Kaufvertrag erst mit dem Versand der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Lieferung der bestellten Ware an den Auftraggeber zustande.

Lieferung und Gefahrenübergang

Lieferzeitangaben in Auftragsbestätigungen etc. sind unverbindlich.

Werden von Ernst Jobst bestätigte Liefertermine nicht eingehalten, berechtigt das den Auftraggeber nicht zum Rücktritt oder zu Schadensersatzforderungen.

Die Verpackung und der Versand der Ware mit Post oder Paketdienst erfolgt unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt.

Ernst Jobst übernimmt keine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Dritter.

Risiken und Gefahren eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware gehen zum Zeitpunkt der Warenübergabe an das beauftragte Transportunternehmen von Ernst Jobst auf den Auftraggeber über.

Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung gegen Transportschäden versichert.

Eine beschädigte Lieferung ist dem Transporteur erst nach dessen schriftlicher Bestätigung des Schadens und nur unter Vorbehalt durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten abzunehmen oder aber die Annahme ist zu verweigern.

Preise und Zahlung

Es gelten die Preise des schriftlichen Angebotes von Ernst Jobst.

Mangels anderslautender Vereinbarungen verstehen sich die Preise netto ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Transportversicherung sind in den Preisen nicht enthalten.

Für Kleinaufträge und Bestellungen mehrerer Positionen mit unterschiedlichen Lieferterminen wird bis € 50,00 Netto-Warenwert eine Bearbeitungspauschale von € 5,50 zuzüglich Mehrwertsteuer je Lieferung berechnet.

Wenn mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden bankübliche Zinsen in Rechnung gestellt.

Für Mahnungen infolge Zahlungsverzugs wird eine Gebühr von € 8,00 je Mahnung berechnet.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Ernst Jobst.

Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.

Er tritt jedoch alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, an Ernst Jobst ab.

Gewährleistung und Mängelhaftung

Die Gewährleistungsfrist für Mängel, die nicht durch unsachgemäße Handlungen oder anderes Verschulden des Auftraggebers oder seines Bevollmächtigten verursacht wurden, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Ernst Jobst zur Korrektur oder Freigabe übersandter Zeichnungen und Muster etc. sowie der gelieferten Ware selbst in jedem Fall sorgfältig zu prüfen.

Beanstandungen offener Mängel sind sofort nach Eingang der Ware beim Auftraggeber gegenüber Ernst Jobst anzuzeigen. Verdeckte Mängel, die durch eine unverzügliche Prüfung nicht zu erkennen sind, dürfen gegenüber Ernst Jobst nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen erfolgt. 

Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessert Ernst Jobst nach seiner Wahl die beanstandete Ware nach oder liefert einwandfreien Ersatz.

Kommt Ernst Jobst diesen Gewährleistungsverpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach oder bleibt die Nachbesserung erfolglos, so kann der Auftraggeber schriftlich eine letzte Frist setzen.

Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Weitere darüberhinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Anspruch auf Ersatz von Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Folgeschäden), sind ausgeschlossen.

Geheimhaltung

Der Auftraggeber ist Dritten gegenüber zur Geheimhaltung der ihm durch die Bestellung bei Ernst Jobst bekannt gewordenen Betriebsangelegenheiten, Daten, Vorschriften, Muster, Zeichnungen und Konstruktionen etc. verpflichtet.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Auftraggeber bereits bekannt waren.

Schlussbestimmungen

Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Ernst Jobst gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg.

Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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